Osteopathische Behandlungen werden häufig eingesetzt bei:
Osteopathische Behandlung –
was Sie erwartet
Die Behandlung gliedert sich in der Regel in ein Erstgespräch und Folgetermine. Im Erstgespräch widme ich mich umfassend Ihrer medizinischen Vorgeschichte – ich erhebe nach schulmedizinischen und osteopathischen Gesichtspunkten Ihre Anamnese. Im Anschluss erfolgt eine Untersuchung und in den meisten Fällen auch eine erste Behandlung.
In seltenen Fällen kann vor Behandlungsbeginn eine weitere diagnostische Abklärung – z.B. Bildgebung oder Konsultation anderer Fachärzte – nötig sein.
Alle ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu den dort angegebenen üblichen Steigerungssätzen abgerechnet und müssen vom Patienten privat bezahlt werden.
In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine verbindliche Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Zunehmend übernehmen gesetzliche Krankenkassen jedoch anteilig Kosten osteopathischer Behandlungen. Einen ersten Überblick bietet osteokompass.de.
Bei Privatpatienten erstatten die privaten Krankenversicherer in der Regel die osteopathischen Behandlungen entsprechend der GOÄ. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Anfrage bei der Krankenversicherung, ob und inwieweit eine Kostenübernahme besteht.